Behind “Ode to Catharin:

Der Gerresheimer Hexenprozess

Im Rahmen des Gerresheimer Hexenprozesses von 1737/1738, bekannt als der letzte Hexenprozess am Niederrhein, wurden drei Frauen verhaftet: Die 15-jährige Helena Curtens, die 48-jährige Agnes Olmans und ihre 16-jährige Tochter Sibilla. Das vermeintliche Vergehen: Sie hätten einen Pakt mit dem Teufel abgeschlossen und mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt. Sie hätten zudem Hostien geschändet und in Kuhkrippen und Spültonnen geworfen. Zudem wurden einige weitere abstruse Beweismittel zusammengetragen, wie seltsame Dinge, die Helena Curtens ausgeworfen habe, beispielsweise Schneckenhäuser. Der Ankläger war Johann Sigismund Schwarz, der Richter des Amtes Mettmann. Schwarz hatte eine Vorliebe für das Hexenthema und möglicherweise auch politische Motive. Kurz nach Beendigung des Hexenprozesses wurde er zum Wirklichen Geheimen Rat befördert, was zu Protest unter anderen Hofräten führte, die das als völlig ungerechtfertigt empfanden.

Helena Curtens

Besonders Helena Curtens hatte das Interesse des Richters Johann Sigismund Schwarz geweckt. Es scheint, als hätten die Beteiligten des Gerichts sie im Vergleich zu Sibilla Olmans nicht mehr als Kind angesehen. Während ihrer Inhaftierung „wütete“ und „tobte“ sie mehrere Tage, was man mit einer Erkrankung namens „passiones Hysteriae“ in Verbindung brachte, von der man glaubte, sie mit Geschlechtsverkehr behandeln zu können, was aber aus religiösen und moralischen Gründen offiziell nicht als Behandlungsmethode erlaubt war. Helena Curtens habe zu Beginn der Verhöre alles gestanden, was man ihr vorwarf, weshalb die Folter offiziell nicht zum Einsatz kam. Sie gestand unter anderem, dass der Teufel sich sexuell an ihr vergangen und ihr gedroht habe, er würde sie ansonsten verbrennen oder sieden, woraufhin sie eingewilligt habe. Verschiedene Quellen weisen darauf hin, dass sie schlimmen Gewaltanwendungen ausgesetzt war: Man hatte sie vier Tage lang an einen dunklen Ort gesperrt. Es wurde ein Exorzismus an ihr ausgeführt. Ihre Vagina und ihr After hätten zudem Verletzungen aufgewiesen, die kurze Zeit später wieder verschwunden wären, was als das Einwirken des Teufels gedeutet wurde. Sie habe sogar versucht, sich selbst zu erdrosseln, was auf eine schwere Verzweiflung Ihrerseits hinweist oder auch als Indiz für eine psychische Erkrankung gewertet werden könnte. Ihr Vater beschrieb sie im Prozess als „flatterhaft“ und „curiös“, andererseits aber bei guter Vernunft. Drei Mal innerhalb eines Jahres fuhr sie mit ihrem Vater zur Wallfahrt nach Kevelaer. Sie war also offensichtlich körperlich krank oder es gab andere Gründe zur Sorge. Auf einer dieser Wallfahrten habe sie Tücher erhalten, auf die Zeichen von Geistern eingebrannt gewesen seien. Helena Curtens gestand, sie habe das eine Tuch vom Teufel selbst erhalten, das andere von ihrer Nachbarin Agnes Olmans, die ihr das Tuch gegeben und sie dazu verleitet habe, es als Zeichen der Erlösung von ihrer Krankheit und als Wunder vorzutäuschen. Dies sagten mehrere Zeug*innen aus, darunter Helenas Vater und ihre Stiefmutter, zu der Helena allerdings kein gutes Verhältnis hatte.

Agnes Olmans

Agnes Olmans wurde als Anstifterin für die Taten ihrer Nachbarin Helena Curtens angesehen. Bereits ihre Mutter war unter dem Namen „die Zauber Greth“ bekannt. Agnes Olmans hatte regelmäßig Kontakt zu Helena Curtens, mit der sie auch regelmäßig in die Kirche ging. Neben der Tücher mit den eingebrannten Zeichen habe sie die „hinfallende Krankheit“ angezaubert, ihr an Arm und Bein üble, blaue Flecken zugeführt und ihr dann eine Salbe verabreicht, um diese Flecken wieder verschwinden zu lassen. Salben galten damals als teuflisch und wurden mit dem sogenannten Hexenflug in Verbindung gebracht, der Helena Curtens ebenfalls zur Last gelegt wurde.

Neben Helena Curtens belasteten mehrere Zeug*innen Agnes Olmans schwer und bezeichneten sie als Hexe, darunter auch ihr Ehemann Heinrich Olmans, der vier Jahre nach ihrer Verbrennung neu heiratete. Vier Zeug*innen äußerten zudem den Verdacht, Agnes Olmans habe ihre eigene Tochter, die zwölfjährige Catharin Gertrud umgebracht. Agnes Olmans habe sich dazu bereits bei der Obrigkeit beschweren wollen, da dieser Verdacht schon länger im Dorf kursierte. Sie vertraute sich dazu dem Pastor von Bilk an, aus jener Gemeinde, wo sie vorher wohnte, was darauf hinweist, dass sie in ihrem Dorf als Außenseiterin galt. Er riet ihr dazu allerdings ab, weil dies mit Kosten verbunden war, die sie sich nicht leisten konnte.

Zunächst stritt Agnes Olmans alle Vorwürfe gegen sie ab und bot an, die Wasserprobe zu machen. Allerdings wurde dieses Rechtsverfahren zu der Zeit bereits nicht mehr als ausreichender Beweis gegen die Hexerei anerkannt. Obwohl die Folter Anfang des 18. Jahrhunderts bereits umstritten war, wandte man bei ihr die Folter an, woraufhin sie alle Vorwürfe gestand. Sie sagte aus, dass ihr Mann und ihre sieben Kinder, auch ihre mitangeklagte Tochter Sibilla, nichts davon gewusst hätten. Sibilla und ihre anderen Kinder wurden daraufhin für unschuldig befunden. Im Vergleich zur Helena Curtens, die bereits vor der Verbrennung erdrosselt wurde, erhielt Agnes Olmans eine härtere Strafe: den Tod durch das Feuer.

Die Verbrennung der beiden Frauen fand am 19. August 1738 auf dem Galgenberg in Düsseldorf-Grafenberg statt.

  • Münster-Schröer, Erika. „Verurteilt und verbrannt: Helena Curtens und Agnes Olmans. Der Gerresheimer Hexenprozess von 1737/1738.“ In Hexenverfolgung. Vier Vorträge zur Erinnerung an Helena Curtens und Agnes Olmans aus Gerresheim, herausgegeben von Benedikt Mauer, 23-48. Essen: Klartext Verlag, 2014.

Ein stiller Ort mit Geschichte:

Hier kannst du dich über den Helena-Curtens-und-Agnes-Olmans-Platz informieren.

Creatorin: Nora Frings