Anklagen. Schmerzen. Schreie.
Bekenntnisse, geboren aus Qual.
Feuer – und Tod.
Ein Zweifel: Frage 51.
#4 No way out
Ein Auszug aus Spees “Cautio Criminialis”.
Creatorin: Alicia Weisberg
Nein, bei dem Zitat handelt es sich nicht um einen Vorwurf, an all jene, die auf ihre Unschuld beharrten und unter schlimmster Folter ihr Leben geben mussten: In seinem anonym publizierten Buch Cautio Criminalis prangert Friedrich Spee den Hexenwahn, ihre Verfolgung und die Folter an.
Friedrich Spee, geboren am 25.02.1591 in Kaiserswerth, gilt als einer der Bedeutendsten Kritiker und Kämpfer gegen den Hexenaberglauben. Er selbst musste als Jesuitenpater zahlreiche angeklagte und der Hexerei beschulidgten begleiten und spendete hierbei Trost. Dabei war er Zeuge unter Folter erzwungener Geständnisse.
Das vorliegende Zitat stammt aus dem Kapitel, im Werk als Frage 51. vermerkte, dass sich dem Verfahren des Hexenprozesses widmet.
Spee bemerkt anfangs, dass alles Üble nicht gott- oder naturgemacht laut Obrigkeiten ist. Geschieht eine Naturgewalt oder Ähnliches, so kann es nur an Hexen liegen. Einst göttliche Strafen werden ihnen zugeordnet. Daher gilt es, sie zu bestrafen.
Das aufgeführte Zitat soll nicht die Opfer kritisieren, es fasst zussammen, was Spee über mehrere Punkte aufführt. Einmal angeklagt, gibt es kein Entrinnen: Gibt es keine Indizien, so werden welche aus den banalsten Dingen geschaffen. Ein Zögern kann verdächtig werden, ein guter oder schlechter Lebensstil, ob Furcht im Gefängnis oder nicht – alles wird so ausgelegt, dass ein Freispruch unausgeschlossen ist. Einen Anwalt bekommen Hexen nicht, dies gilt als Sonderverbrechen. Ob sie als "gesteht" oder nicht, sie muss sterben. Ein falsches Eingeständnis kürzt nur den Prozess der Pein. Diese Kritik ist dem Zitat zu entnehmen.